Grunderwerbsteuer bei Schenkung unter Auflage
Von Kanzlei Lehmann 
vor 3 Jahren am 15.01.2021 
Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks unterliegt grundsätzlich nicht der Grunderwerbsteuer, weil dieser Vorgang bereits der Erbschaft-/ Schenkungssteuer unterfällt.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Grundstücksschenkung mit einer (Nutzungs-) Auflage verbunden wird.

Diese bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer abziehbare Auflage wird hinsichtlich der Grunderwerbsteuer als Gegenleistung angesehen und ist daher hier steuerpflichtig.

Der BFH hat nunmehr entschieden, dass der Wert der Auflage auch dann der Grunderwerbsteuer unterfällt, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.


BFH Urteil vom 12. Juli 2016 Az.: II R 57/14