Fit im Büro
Von Kanzlei Lehmann 
vor 3 Jahren am 01.01.2021 
Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms ermöglicht in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren dann kann dieser geldwerte Vorteil steuerfrei sein. Wichtig hierbei ist, dass auch unter Berücksichtigung eines Eigenanteils die 44 € Grenze eingehalten wird. Der geldwerte Vorteil ist dann dem Arbeitnehmer als laufender monatlicher Arbeitslohn zugeflossen.
Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 17. Dezember 2020, Az.: VI R 14/18